15% staatl. Förderung
für sommerlichen Wärmeschutz

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BEG Sonnenschutzförderung: 15 % Ihrer Investition als Förderzuschuss vom Bund, Kirschbaum hilft Ihnen gerne!

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vereinfacht die bisherigen Programme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für eine energiewirksame Sanierung und Renovierung. Kirschbaum und der Sonnenschutzexperte Warema unterstützt mit einem digitalen Förderassistenten bei der Antragstellung.

Förderinfos von warema

Förderfähige Sonnenschutzprodukte für Fenster und Glastüren

Seit August 2022 wird "sommerlicher Wärmerschutz" sowie Maßnahmen der Gebäudeautomation mit 15 % der Investitionssumme gefördert. Darunter fallen auch die Kosten für Montage und Installation.

Für die Antragstellung benötigen Sie einen zertifizierten Energieberater. Eine entsprechende Liste finden Sie hier.

Insbesondere gilt auch die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen für den erstmaligen Einbau oder Ersatz von außenliegendem Sonnenschutz.

Seit dem 01.02.2022 werden gem. einer Information des BMWK nur noch außenliegende Sonnenschutzprodukte gefördert, die parallel zu Fenstern bzw. Verglasungen verlaufen, die sich in der thermischen Gebäudehülle befinden. Also alle Typen von Rollladen, Außenjalousien, Fenster-Markisen. Nicht mehr gefördert werden Gelenkarm- oder Kassetten-Markisen, Pergola-Markisen, sowie Lamellendächer.

Einsparungen von 15 Prozent

„Mit dem Angebot der BEG ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um in Sonnenschutz zu investieren“, so Ulrich Lang, Business Development Architekt bei Warema. „Denn neben der langfristigen Senkung der Heiz- und Kühlkosten erhöht er die Wohnqualität durch ein angenehmes Raumklima.“ BAFA und KfW fördern mit der BEG EM 15 Prozent der Investitionssumme für sommerlichen Wärmeschutz. Die Mindestinvestitionssumme, die auch mit verschiedenen Maßnahmen wie zum Beispiel Sonnenschutz und Fenster kombinierbar sind, beträgt 2.000 Euro. Die Höchstgrenze liegt bei 60.000 Euro jährlich pro Wohneinheit. Darüber hinaus gilt für das jeweilige Gebäude: Es muss sich um ein Bestandsgebäude handeln, das mindestens fünf Jahre alt ist und sich in Deutschland befindet. Die Förderung erhalten können Pächter, Eigentümer und Mieter.

Wichtig ist, dass der Antrag auf Förderung vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss. In der Regel sieht der Weg so aus, dass die Endkunden mit ihrem Anliegen zum Fachhändler kommen, der sie hinsichtlich des passenden Sonnenschutzes berät und ein Angebot erstellt. Anschließend muss zwingend ein Energieberater eingebunden werden, der den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes erbringt. Dabei hilft Ihnen Kirschbaum gerne. Danach kann der Kunde den Antrag stellen und entweder auf die Genehmigung warten oder den Fachhändler umgehend beauftragen. Dieser führt den Auftrag inklusive Montage aus, der Kunde bezahlt und der Energieberater reicht letztlich die Rechnung und einen Zahlungsnachweis beim BAFA ein, das die Fördermittel auszahlt. Insgesamt werden für die Beantragung und Dokumentation des Renovierungsvorhabens benötigt: 

  • eine technische Projektbeschreibung (TPB) durch einen Energieberater
  • der Herstellernachweis zum Produktmerkmal „außenliegende Sonnenschutzvorrichtung mit optimierter Tageslichtversorgung“
  • der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes
  • vorhabenbezogene Rechnungen, Nachweise über geleistete Zahlungen
  • die Bestätigung vom Energieberater, dass das Vorhaben fachgerecht umgesetzt wurde
Digitaler Förderassistent erstellt die notwendigen Unterlagen

„Niemand kann erwarten, dass sich alle Beteiligten mit jedem Detail der Bedingungen auskennen. Daher möchten wir Endkunden, Fachpartner und Energieberater gerne unterstützen. Wir haben den ersten digitalen Förderassistenten entwickelt, der zuerst alle notwendigen Daten abfragt, um die Förderfähigkeit des Projektes bestätigen zu können. In einem zweiten Schritt erstellt er alle notwendigen Unterlagen und erbringt den ansonsten sehr aufwendigen Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2. Auf diese Weise können Endkunden schon vor Beginn der Maßnahmen die Chancen auf Förderung überprüfen und mit wenig Zeitaufwand gemeinsam mit dem Energieberater die erforderlichen Unterlagen für den Förderantrag erstellen“, erläutert Ulrich Lang die Vorteile des digitalen Förderassistenten. Zudem honoriert Warema den Einbau seiner subventionierten Sonnenschutzlösungen mit einem Klima Cashback.

Wer jetzt die Förderfähigkeit einer energetischen Sanierung checken und Details zum Klima Cashback haben möchte, geht auf www.warema.de/foerderung

 

Update:

Seit März werden folgende Maßnahmen nicht mehr von der BAFA gefördert

- Gelenkarmmarkise

- Pergolamarkise

- Kassettenmarkise