Chance nutzen - Jetzt bis zu 20% Förderung

 

Dieses Jahr lohnt sich richtig für die Fensterrenovierung!

Schöne Aussichten mit Kirschbaum – Zeit zuhause genießen. Denn das Zuhause ist Ihr Wohlfühl-Bereich! Und die Wahl der passenden Fenster spielt dabei eine besondere Rolle. Denn Fenster sind die Verbindung zur Außenwelt und entscheidend für eine natürliche Umgebung und wohlige Wärme.

BAFA Zuschuss

Was wird gefördert?
Die Erneuerung von Fenstern und Außentüren im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung. Darüber hinaus sind auch andere Projekte Gegenstand der Förderung:

  • Die Wärmedämmung von Wänden
  • Die Wärmedämmung von Dachflächen
  • Die Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
  • Die Erneuerung der Heizungsanlage
  • Der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.

Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung wird steuerlich gefördert.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?

  • Die staatliche Förderung beträgt 20% der gesamten Material- und Lohnkosten. 
  • Zusätzlich 5 % im Rahmen eines Sanierungsfahrplans für Gebäude die min. 5 Jahre alt sind
  • Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 2.000 €.
  • Je Gebäude ist die Förderung auf den Höchstbetrag von 12.000 EUR je Wohneinheit begrenzt.
  • Für die maximale Förderung von 12.000 EUR können also max. 60.000 EUR je Wohneinheit investiert werden.
  • Achtung: Der Maximalbetrag bezieht sich auf die Summe sämtlicher energetischer Maßnahmen und kann z.B. bei einer Kernsanierung überschritten werden.

Was sind die Anforderungen?
Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:

  • Sie sind Eigentümer eine Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder
  • Sie sind Eigentümer einer Wohnung oder
  • Sie sind Ersterwerber eine sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung
  • Das Objekt ist kein Ferienhaus, keine Ferienwohnung, kein Wochenendhaus und kein Haus mit hotelähnlichen Leistungen (Boardinghouse)
  • Der Bauantrag wurde vor dem 01.02.2002 gestellt.
  • Es wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme (z.B. Förderung nach §35c EStG) in Anspruch genommen.
  • Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von max. Uw 0.95 W(m²K)
  • Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von max. Ud 1,3 W(m²K)
  • Der U-Wert der Außenwand muss kleiner oder gleich dem UW-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren sein.

Wie komme ich an den Zuschuss?

Für dieses Förderprogramm muss ein Energieeffizienz-Experte (EEE) mit eingebunden werden. Er berät Sie vorab über geeignete und aufeinander abgestimmte Sanierungsmaßnahmen für Ihr Projekt und erstellt nach technischer Prüfung die ‚Bestätigung zum Antrag‘. Die Kosten für den Energieeffizienz-Berater sind über eine gesonderte Förderung zu 50% abzugsfähig.

1. Im BAFA Zuschussportal beantragen Sie den Zuschuss.
2. Nach der Sanierungsmaßnahme bescheinigt der Energieeffizienz-Experte (EEE) im Rahmen einer Abnahme die Umsetzung der energetischen Maßnahmen im Dokument‚ Bestätigung nach Durchführung
3. Im BAFA Zuschussportal bestätigen Sie die Durchführung der Sanierung mit dem Dokument‚ Bestätigung nach Durchführung‘ und erhalten den BAFA Zuschuss ausbezahlt.

Achtung: Der Antrag muß vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Welche Fördermaßnahme passt zu Ihnen?

Ihre 20% Förderung können Sie über zwei unterschiedliche Programme erhalten: Zum einen über eine Erstattung im Rahmen der privaten Steuererklärung nach §35c EStG, zum anderen über das Programm BAFA BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen). Beide Alternativen haben spezifische Vorteile. Sie sollten abwägen, welches Programm besser zu Ihnen passt.


Steuerliche Förderung nach §35cEStG - Wie komme ich an den Zuschuss?

Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:

  • Das Verfahren ist sehr bauherrenfreundlich ausgestaltet: Sie müssen weder einen Antrag stellen noch ein Gutachten von einem Energieberater einholen.
  • Das Projekt wird im Rahmen Ihrer privaten Steuererklärung geltend gemacht. Hierzu reichen Sie einfach die Handwerkerrechnung ein, die Ihnen unser Partnerunternehmen aushändigt.

Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater auch über eine Ausfüllanleitung der Steuererklärung. Ist das Projekt in der Steuererklärung aufgeführt, erfolgt die Erstattung in den drei folgenden Jahres-Steuererklärungen:

  • Im ersten Jahr 7% (max. 14.000 EUR) der Projektsumme
  • Im zweiten Jahr 7% (max. 14.000 EUR) der Projektsumme
  • Im dritten Jahr 6% (max. 12.000 EUR) der Projektsumme

Achtung: Die Erstattung ist laut Gesetz eine Ermäßigung auf die Einkommensteuer. Ist Ihre Steuerschuld geringer als der Erstattungswert, wird der Zuschuss nicht vollumfänglich (im Extremfall gar nicht) genutzt. In diesem Fall ist eine KfW-Förderung (s.u.) vorzuziehen.

Maßnahmen können in mehrere zeitlich versetzte Teilprojekte aufgeteilt werden, um den Erstattungsbetrag bei geringer Einkommensteuerschuld im Zeitverlauf besser auszunutzen.

Wenn Sie Ihren Auftrag mit uns abwickeln helfen wir gerne bei Ihrem individuellen Förderantrag!

Genaueres zu Förderung erfahren Sie auch bei unserem Partner-Blog-Eintrag HIER