Staatliche Förderungen

Foerderung

Der Staat hilft mit, KIRSCHBAUM informiert.

Die neue Bundesregierung hat mit sofortiger Wirkung ein Investitionsprogramm aufgelegt, von dem auch Sie als Kunde der Firma Kirschbaum profitieren können. Insbesondere informieren wir Sie hier über die beiden, für Baumaßnahmen wesentlichen Förderprogramme. Die Berater/-innen des Infocenters der KfW Förderbank sind unter der Servicenummer 01801 335577 (zum Ortstarif) Montags bis Freitags, jeweils von 07.30 Uhr bis 18.30 Uhr erreichbar und beraten Sie gern zu unseren Förderprodukten.

Weitere Informationen können Sie bitte den Internetseiten  der KfW Förderbank " Bauen, Wohnen, Energie sparen" entnehmen.

Förderbedingungen
Unter welchen Voraussetzungen können Sie ein Darlehen aus dem Kreditprogramm Wohnraum Modernisieren beantragen?

Wer wird gefördert?
Jeder, der in selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude investiert. In der Regel die Eigentümer, also

  • Privatpersonen,
  • Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften,
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände,
  • Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Wie wird gefördert?
Sie erhalten langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren.

Was wird finanziert?
Modernisierungsmaßnahmen von Wohngebäuden. Für STANDARD-Maßnahmen bieten wir Ihnen eine Basisförderung an. Investitionen in den Klimaschutz - so genannte ÖKO-PLUS-Maßnahmen - finanzieren wir zu einem besonders günstigen Zinssatz.

 

Die genauen Maßnahmen entnehmen Sie bitte der aktuellen Liste auf der Internetseite der KfW